So, nach gefühlt ewiger Warterei bekommen wir nun zumindest die erste knappe Minute aus Solo - A Star Wars Story präsentiert. Den Nachschlag in Form eines langen Teaser-Trailers gibt es dann später am Tag in der Sendung Good Morning America. Und noch etwas später dürft ihr dann mit unserer ausführlichen Trailer-Analyse rechnen.
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StarWarsMan
@StarWarsMan
Nein, man ist nicht in der "Beweispflicht", es geht nicht um Subjektivität (erstaunlich wie häufig man gebrauch von diesem Begriff macht um Kritik abzuschmettern). Alle anderen Werbetreibenden bewegen sich ja auch in eng abgesteckten Grenzen und wir reden hier eben nicht über etwas, das aus kreativen Gründen in der Produktion wegfiel, sondern wir sprechen über etwas das nie Teil dieser Produkt war. Es ist also eine bewusste Lüge, weil es bewusst etwas zeigt das niemals für den Film vorgesehen ist. Der Unterschied zwischen "fliegt im kreativen Prozess raus" und "ist nicht Teil des Prozesses, sondern nur für den Trailer" ist doch wohl eindeutig. Entsprechend ist das auch klar unlauterer Wettbewerb.
Parka Kahn
@Kahn:
Warum hast du oder jemand anderes dann nicht geklagt?
Und der Trailer eines Films ist keine Produktbeschreibung oder Versprechungen die verpflichtet sind alles davon im Film zu sehen und daher wird niemand dir deinen Ticketpreis erstatten, weil der fertige Film eine bestimmte Szene nicht enthalten hat. "Unlautere Werbung" ist hier mit großen Worten auf Dinge schießen.
McSpain
Falls sich Han nur rekrutieren lässt um die Imperialen zu unterwandern und etwas zu schmuggeln (laut dem heutigen Trailer ist er ja bereits von der Flugakademie geflogen), dann hat die deutsche Synchro einen guten Wortwitz eingebaut, den es im Orginal so nicht gibt.
Rekrutierungsoffizier: "So, Sie möchten also etwas bewegen?"
Han: "Ja, hehe."
"Etwas bewegen" kann sich ja auch auf Schmuggelware beziehen
(zuletzt geändert am 05.02.2018 um 23:13 Uhr)
DreaSan
Darth Keks
Wattos Junkyard
@Parka Kahn
"Nein, man ist nicht in der "Beweispflicht", es geht nicht um Subjektivität"
Um was geht es Dir bitte dann? Sobald Du von "dass man Erwartungen geweckt hat, die man nie vorhatte zu erfüllen. " schreibst, begibst Du Dich schon in das Gebiet extremer Subjektivität und zugleich in juristisch relevante Bereiche. Da müsstest Du nämlich gleich zwei Dinge beweisen:
1. Erwartungen wurden geweckt
2. Erwartungen wurden absichtlich (!) nicht erfüllt
"(erstaunlich wie häufig man gebrauch von diesem Begriff macht um Kritik abzuschmettern)."
Ich habe Deinen Gedanken aufgenommen, um darüber zu diskutieren. Von "abzuschmettern" kann zumindest von meiner Seite keine Rede sein.
"Alle anderen Werbetreibenden bewegen sich ja auch in eng abgesteckten Grenzen und wir reden hier eben nicht über etwas, das aus kreativen Gründen in der Produktion wegfiel, sondern wir sprechen über etwas das nie Teil dieser Produkt war. "
Und deswegen muss es auch im Film sein? Damit sperrte man die Kunst in einen Käfig, wenn Filmschaffende dazu verpflichtet wären.
"Es ist also eine bewusste Lüge, weil es bewusst etwas zeigt das niemals für den Film vorgesehen ist."
Nein, das ist keine Lüge. Der Trailer braucht ja auch nicht die Handlung zu vermitteln, also nicht primär, sondern einen allgemeinen Eindruck vom Film, von dessen Look and Feel. Und in der Hinsicht haben doch die RO Trailer nicht zu viel versprochen. Und selbst wenn ... Das ist Marketing. Da wird stets mit Übertreibungen und emotionalen Botschaften gearbeitet. Eine heile Welt.
Ich denke, dass die Quelle des Frusts, und auch der Aggressionen so einiger hier, einfach einer übersteigerten Erwartunghaltung geschuldet ist. Klar sind da Enttäuschungen vorprogrammiert.
"Der Unterschied zwischen "fliegt im kreativen Prozess raus" und "ist nicht Teil des Prozesses, sondern nur für den Trailer" ist doch wohl eindeutig."
Nein, da ist nichts eindeutig. Zudem wird Kunst sehr subjektiv wahrgenommen. Jetzt einen Fall daraus zu machen: "Haben Dinge versprochen und dann nicht gehalten!" finde ich geradezu grotesk. Das wird nie und nimmer rechtliche Praxis werden. Da könnte ja jeder kommen und plötzlich sein Geld zurückverlangen.
"Entsprechend ist das auch klar unlauterer Wettbewerb."
Das ist es nicht.
Zu den von Dir gebrachten juristischen Begriffen gibt es ganz klare Definitionen, die allesamt nicht auf das Thema Kinotrailer zutreffen. Und dann ist da noch die "Freiheit der Kunst". Das wird man nie und nimmer unter einen Hut bekommen.
(zuletzt geändert am 06.02.2018 um 11:42 Uhr)
StarWarsMan
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