In einem Studio im Südwesten von London stellt Andrew Ainsworth Sturmtrupplerrüstungen her und verkauft sie auch, bis vor einiger Zeit auch über das Internet. Das alleine ist nichts besonderes, aber er tut dies ohne Lizenz und beruft sich dabei darauf, dass die Entwürfe für die Kostüme seinerzeit von ihm erstellt wurden.
Wie wir bereits im Sommer letzten Jahres berichteten, hat Lucasfilm deswegen einen Rechtsstreit angestrengt und diesen auch in den Vereinigten Staaten gewonnen und in erster Instanz auch in Großbritannien, was den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung angeht, nicht aber die Schadensersatzforderung in Höhe von 20 Mill. USD.
Der Telegraph erzählt nun, wie die Geschichte ausgegangen ist. In der nächsten Instanz des britischen Rechtssystems, hat Lucasfilm auf ganzer Linie verloren. Das US-Urteil wurde demnach nicht bestätigt, keine Schadensersatzforderungen anerkannt, da - so die Richter - die Rüstungen keine Kunst seien und somit nicht dem Urheberrecht unterlägen. Ebenso wurde abgelehnt, dass der Umstand eines Internethandels bedeutet, dass die US Gerichte zuständig sind und den Verkauf untersagen können, da es keine inernationalen Regelungen bzgl. Urheberrechtsverstößen gäbe. Daraus folgt, dass lediglich der Verkauf in den USA wegen der dort geltenden Urheberrechtsregelungen verboten ist, andernorts jedoch nicht.
Ob die Forderungen von Mr. Ainsworth auf Beteiligung an den Einkünften durch seine - vermeintlichen - Entwürfe in der zweiten Instanz ebenfalls verhandelt wurden, ist nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob die Nicht-Anerkennung des künstlerischen Charakters auf Sturmtruppen beschränkt bleibt, oder sich auch auf anderes Merchandise ausweiten wird und welche Folgen dies für den Markt mit Repliken haben wird.
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