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Order 5
Order 5 war Teil der Notstandsverordnung der Großen Armee der Republik und eine von insgesamt 150 Befehlsanweisungen.
Order 5 tritt in Kraft sollte der Oberste Befehlshaber (Kanzler) unfähig zum Erlass von Befehlen erklärt werden. In diesem Fall wird der Leiter des Verteidigungsstabes das Kommando über die GAR annehmen und eine strategische Kammer rangältester Offiziere bilden, bis ein Nachfolger ernannt oder eine alternative Autorität gefunden worden ist...