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An der Stelle könnte man doch auch nochmal in den Raum stellen (wenn das noch nie getan wurde), ob das Eingreifen der Jedi in die Hinrichtung sowie der darauf folgende Angriff der Klone und somit eigentlich der Beginn der Klonkriege von der Republik ausgehend überhaupt gerechtfertigt/legal war.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Delta 1138« (25. Juli 2008, 18:23)
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In SW schon, denn es war in der Republik nicht erlaub über ein stehendes Heer zu verfügen.
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Selbst wenn die Jedi die Anfüherer der KUS gefangen genommen hätten, wären sie von den Gerichten vielleicht wieder freigesprochen werden können. So war es auch mit Gunray nach Episode 1, das wird in Episode 2 erklärt.
. Auf das Gefangennehmen kam ich nur da das ja Windu's Absicht auf dem Balkon gewesen zu sein schien. Es ging mir ja darum zu zeigen, dass die Jedi ungünstig vorgegangen sind, wenn sie die Seperatisten-Führer hätten verhaften/vernichten wollen... halt allgemein 'ne blöde Aktion
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Dann muss das aber erst nach der Naboo-Krise festgelegt worden sein, weil mir das in EpI so vorkam als wäre nur die Invasion illegal, die Existenz der Handelsförderations-Droidenarmee aber nicht...?!
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Schon aber die große der Armee die auf Naboo eingestzt wurde war nix im vergleich zu der die auf Geo war.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »BaranDo« (25. Juli 2008, 18:44)
