Ähm, vielleicht hättet ihr mal die Klageschrift genauer lesen sollen.
Ich hab's grad getan, und da steht ganz klar (ok, Juristen-Englisch) drin, dass es "nur" um zwei Geldbeträge geht (Folgeschäden wie Rufschädigung usw. jetzt mal aussenvorgelassen):
1. die 500.000 Dollar;
2. die 150.000 Dollar.
(Erste Anklage)
Laut Klageschrift steht Lucasfilm laut Vertrag 500.000 Dollar als Tantiemen zu, die hiermit eingefordert werden.
Die 500.000 Dollar beziehen sich auf den Grundvertrag über die Ausrichtung der Convention, und die darin festgelegten Tantiemen der Einnahmen für Lucasfilm. Im Facts-Abschnitt der Klageschrift steht's doch deutlich: Gen Con haben bei Vertragsabschluss einen nicht näher genannten Betrag dafür gezahlt, die Convention unter Lizenz durchführen zu dürfen (erster Verdienst für Lucasfilm an der Geschichte), und Lucasfilm war vertraglich ausserdem an den Einnahmen beteiligt, die durch Eintrittskarten und Celebration IV-bezogenes Merchandising herreingekommen sind. C IV hat also 4 Mio. reingebracht. Interessante Info.Und ausgehend von der geforderten Höhe macht das für Lucasfilm eine Gewinnbeteiligung von 12,5 % an den Einnahmen.
Lucasfilm hat also bis zum heutigen Tag nichts von dem ihnen zustehenden Anteil der Einnahmen gesehen.
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(Kleiner Einwand: es ist mir nicht klar, on diese 4 Mio Brutto- oder Netto-Einnahmen sind. Netto würde bedeuten, dass C IV nach Abzug aller Kosten einen Profit von 4 Mio. erwirtschaftet hätte, wovon eine halbe Mio. Lucasfilm zusteht, und Cen Con 3,5 Mio Reingewinn einstreicht. Unwahrscheinlich...
Wenn der Vertrag auf Brutto-Beträge hinausgelaufen ist, dann könnte die Situation so sein, dass die C IV vier Mio. Umsatz an den Kassen und im Handel gemacht hat, und von diesem Umsatz-Betrag tantiemenrechnerisch 500.000 Dollar als Zahlung an Lucasfilm gehen müssen, bleiben noch 3,5 Mio. Davon gehen ab: Miete für das Convention-Gebäude, Versicherungen, Steuern, Löhne und Gehälter, Kosten für Kulissen, Aufbauten, Gaststars ud so weiter und so fort. Kann durchaus sein, dass sich Gen Con da gründlich verspekuliert hat, und die das ganze wirtschaftlich gegen die Wand gefahren haben. Dazu würde passen, das Gen Con im Zuge dieser Klage eine Art gerichtliche "Anti-Insolvenz-Versicherung" zum Schutze ihres Kerngeschäftes abgeschlossen haben.
Das sind aber nur Überlegungen meinerseits. Zurück zu dem was schwarzauf weiss vorliegt.)
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Jetzt zum 2. Geldbetrag, den 150.000 Dollar. Das war eine ganz andere Geschichte, die unter einen anderen Vertrag fällt, den in der Klageschrift genannten Auktions-Vertrag. Dieser sagte aus, dass Lucasfilm wertvolle Sammlerstücke aus seinen Archiven zur Verfügung stellt, Gen Con in seiner Funktion als Ausrichter der Celebration IV für die Durchführung einer Auktion dieser Stücke verantwortlich ist, und die Gewinne aus dieser Auktion komplett der Make-a-wish-Stiftung zur Verfügung gestellt werden. Das hätte entweder so geschehen sollen, dass die Auktions-Gelder von Gen Con direkt an Make-a-Wish überwiesen worden wären, oder an Lucasfilm, und Lucasfilm die Überweisung an Make-a-wish getätigt hätte. Die zu versteigernden Sammlerstücke blieben laut Vertrag bis Auktionsende Eigentum von Lucasfilm, gingen also niemals in den Besitz von Gen Con über.
Und das ist der Punkt, wo ihr die Klageschrift komplett falsch verstanden und übersetzt habt. Es geht nur um diese eine Summe von 150.000 Dollar (das ist der Gesamtbetrag, der bei der Auktion zusammenkam). Gen Con hat sich des Verstoßes gegen den "Auktions-Vertrag" schuldig gemacht, dergestalt, dass...
(Zweite Anklage)
...Gen Con den eben genannten
Vertrag gebrochen hat, indem die Auktionsgelder nicht überwiesen wurden, und Lucasfilm damit ein Schaden von 150.000 Dollar entstanden ist. (Klar, die Überweisung an die Make-a-Wish-Stiftung war ja schon im Vorfeld von Lucasfilm angekündigt worden. Und wenn da kein Geld angekommen wäre, hätte das einen Skandal gegeben. Also hat Lucasfilm die Spende erstmal aus eigener Tasche gezahlt.) (Stichwort: Vertragsbruch)
(Dritte Anklage)
...Gen Con das der Firma Lucasfilm (in seiner Funktion als Spender an Make-a-wish) zustehende Geld
vorsätzlich, bewusst und widerrechtlich vorenthalten hat. Dadurch ist Lucasfilm ein Schaden von 150.000 Dollar entstanden (eben genau diese 150.000 Dollar, um die es schon in der zweiten Anklage geht, nur dass diesmal unter einem anderen juristischen Gesichtspunkt argumentiert wird.) (Stichwort: dem Eigentümer vorenthalten)
(Vierte Anklage)
... Gen Con sich an den Auktions-Einnahmen
unrechtmäßig bereichert hat, da weder die Sammlerstücke aus den Lucasfilm-Archiven noch die daraus resultierenden Einnahmen jemals in den Besitz von Gen Con übergegangen sind. Die haben sich also an etwas bereichert, was ihnen nicht gehört., und damit Lucasfilm einen Schaden von 150.000 Dollar beschert. (Eben dieser Geldbetrag, um den es schon in Anklage Zwei und Anklage drei geht, nur dass das hier eben nochmal, aus einem weiteren juristischen Blickwinkel angegangen wird.) (Stichwort: unrechtmäßig bereichert)
Also, ganz klar, nochmal zum Mitschreiben: Lucasfilm hatte hatte NIE einen Anteil an den Auktionseinnahmen. Das Geld sollte komplett an Make-a-wish gehen. Allerdings steht Lucasfilm jetzt vor folgender Situation: seltene Stücke aus den Archiven weg, und das Spendengeld wurde unterschlagen und die Überweisung an Make-a-wish musste von Lucasfilm aus eigener Tasche vorgestreckt werden. Und für diese zusätzliche Aufwändung (schließlich hatten sie ja nur geplant, die Archiv-Stücke zu spenden und somit zu Geld zu machen) will Lucasfilm jetzt ein Entschädigung, sprich dass Gen Con dieses Geld, dass ihnen nicht zusteht, wieder rausrückt.
Ich bitte darum, dass eure Meldung auf SWU dementsprechend korrigiert wird. Schließlich kann man Lucasfilm viel vorwerfen, aber das eigene Bereichern an einer caritativ ausgeschriebenen Aktion nun wirklich nicht! Und wie ihr ja selbst seht, liest sich scheinbar keiner die (von euch so vorbildlich mit verlinkte) Original-Klageschrift durch, sondern jeder glaubt eurer Falsch-Übersetzung.