Möglichkeit 1:
Du hast selbst Helme gebastelt. Du verkaufst und/oder produzierst diese Helme als "Star-Wars-Helme" oder unter Verwendung sonstiger von Lucasfilm oder eines anderen registrierter Namen, Marken oder Patente etc.
Rechtsberatung können und dürfen wir Dir hier nicht bieten. Ich empfehle Dir die Konsultation eines Anwalts. Online besteht diese Möglichkeit u.a. unter
http://www.frag-einen-anwalt.de/ Bekanntlich gibt es verschiedenste Verfahren von Lucasfilm gegen diverse Händler/Hersteller, welche selbst Star-Wars-Merchandise fertigen, um es dann zu verkaufen. Um aus der Beratungsecke herauszukommen: wenn ich selbst Helme produzieren würde, würde ich mich nicht trauen, diese unter dem Namen Star Wars zu verkaufen, da ich nach meinem Empfinden eine ganze Reihe von Rechten verletze und mich schadenersatzpflichtig und im Extremfall sogar dem Verstoß gegen Urheberrecht schuldig und damit strafbar machen könnte. Bevor ich irgendetwas in diese Richtung unternehmen würde, würde ich mich rechtlich absichern. Und das nicht unbedingt in einem Forum. Ich würde einen Anwalt fragen. Wie komplex die Materie ist, siehst Du bspw. an der Info zu dem Thema, die Ebay gibt:
http://pages.ebay.de/help/policies/inter…al-trading.html Bei Fragen zu Ebay wende Dich bitte an Ebay. Auch Ebay sagt allerdings, dass in Rechtsangelegenheiten sich an einen Anwalt zu wenden ist. So ist die Rechtslage.
Möglichkeit 2:
Du hast irgendwann mal offiziell lizenzierte Helme gekauft (Master Replicas oder von wem auch immer hergestellt, der Lizenznehmer von Lucasfilm Ltd. ist) und möchtest diese wieder verkaufen.
Niemand kann Dir verbieten, Dein Eigentum zu verkaufen, das gegen keinerlei Rechte verstößt, es sei denn, im Rahmen der Kaufbedingungen hast Du Dich verpflichtet, das nicht zu tun. Das dürfte regelmäßig bei Star-Wars-Merchandise jedoch nicht der Fall sein.
Wo der Unterschied zwischen 1 und 2 ist?
1) Du baust aus einem Trabbi, einem Wartburg, einem Lada und einem Punto ein Auto. Du verkaufst es als VW Golf. Darfst Du das?
2) Du backst Brötchen. Du verkaufst die Brötchen. Weil alle den Bäcker Müller so gut finden, schreibst Du "Bäcker Müller" an Deine Klotür und verkaufst von da Deine Müller-Brötchen. Darfst Du das?
3) Du bist Musiker. Irgendwie kauft niemand Deine Musik, wenn Du sie unter Deinem Namen verkaufst. Du hast eine Idee: Du nennst Dein neues Album Beatles Greatest Hits. Darfst Du das?
Usw.
Thema wg. legaler Implikationen geschlossen, Frage beantwortet.
P.S. Diskussionen zum Thema hier im Forum Recht lassen zum Teil darauf schließen, dass wenig Rechtsgrundlagen des täglichen Lebens bekannt sind. Wer sich dafür interessiert:
http://www.amazon.de/Recht-für-Dummies-F…g=starwarsunion Es kann nicht schaden...
P.P.S. Es gibt Dinge, die man beantworten kann und darf und Dinge, die man nicht beantworten kann und darf. Bei meiner Schilderung zu 1. bitte ich das zu beachten.