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JM-Talon

Ehren-Yoda

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1

Donnerstag, 31. Juli 2008, 20:19

Lucasfilm gegen Shepperton Design Studios/Ainsworth - Krieg der Sterne vor Gericht


Lucasfilm vermeldet juristischen Erfolg gegen Shepperton Design Studios
Donnerstag, den 31. Juli 2008 um 20:19 Uhr von JM-Talon

Das Imperium schlägt zurück... Lucasfilm vermeldete heute, dass sie vor einem britischen Gericht nun ebenfalls gegen die Shepperton Design Studios gewonnen haben. Deren Geschäftsführer, Andrew Ainsworth, verkaufte über das Unternehmen Star-Wars-Helme und andere Repliken - ohne Lizenz von Lucasfilm. Er berief sich laut Mitteilung Lucasfilms dabei darauf, er habe die Designs im Jahr 1976 selbst geschaffen. Lucasfilm zufolge jedoch war es so, dass Ainsworth im Jahr 1976 lediglich den Auftrag bekommen habe, Repliken von Designs zu schaffen, die von Künstlern Lucasfilms geschaffen worden seien.

Nachdem bereits im Jahr 2006 ein kalifornisches Gericht zugunsten von Lucasfilm geurteilt hat und Ainsworth zu 20 Millionen USD Schadenersatz verurteilt hatte, urteilte heute ein britisches Gericht, dass US-Recht anzuwenden sei. Das Gericht stellt auch fest, dass auch nach britischem Recht Urheberrechtsverstöße stattgefunden hätten. An die Adresse von Fans, die ebenfalls Repliken erschaffen - natürlich ebenfalls ohne Lizenz, sagte Lucasfilms Vize-Präsident Howard Roffman:

"Wir beabsichtigen nicht, dieses Urteil dazu zu nutzen, unsere Fans zu entmutigen, dass sie ihre Vorstellungskraft, Kreativität und Leidenschaft für Star Wars durch Kostüme und Props ausleben, die sie für ihren eigenen Gebrauch fertigen. Vielmehr sehen wir die Entscheidung des Gerichts als Bestätigung, dass jene, die illegal Profit aus der Marke Star-Wars schlagen wollen, zur Verantwortung gezogen werden, wo auch immer sie sein mögen."

Wir möchten diesen Anlass auch noch einmal für einen Hinweis in eigener Sache nutzen: wir bitten darum, von Anfragen an uns, Einträgen ins Forum sowie in der Kontaktecke abzusehen, wenn es darum geht, selbst erstellte "Fanartikel" zu verkaufen. Wir hatten hierzu schon Anfragen von Schneidern, oder Propmachern - gerade auch in den letzten Wochen. Uns steht nicht zu, die Legalität zu beurteilen. Auf SWU ist dafür jedoch kein Platz. Warum nicht, kann einen Absatz weiter oben nachgelesen werden... ;)

Update!

TheLawyer.com, Online-Magazin für Anwälte, hat zwischenzeitlich ebenfalls einen Artikel zum Urteil online. Das Magazin wertet die Entscheidung des Gerichts als Niederlage für Lucasfilm. Das Gericht habe nicht auf die Schadenersatzansprüche erkannt. Im Gegenteil sei auf Verjährung erkannt worden. Lucasfilm hat übrigens ein Detail nicht erwähnt: Ainsworth forderte einen Anteil an den Profiten von Star Wars, da er sich selbst als der Erfinder einiger Designs sieht. Jedoch auch das wurde niedergeschlagen. Beiden Parteien steht der weitere Rechtsweg frei. Weitere Details erspare ich uns mal allen an der Stelle. Wie man allerdings sich derart exponiert per Pressemitteilung als Sieger eines Prozesses feiern lassen kann, wo ein Anwaltsmagazin meint, das Gegenteil sei der Fall, das ist eine Frage, die am Sinn einer Pressemitteilung zweifeln lässt.


2

Freitag, 1. August 2008, 19:43

RE: Lucasfilm vermeldet juristischen Erfolg gegen Shepperton Design Studios

Na toll, da war LucasFilm mal wieder vorschnell...
:love: Aayla :love:

IMPERIUM!

3

Freitag, 1. August 2008, 20:11

Tia, Pech.
Aber mal erlich: Hat Lucasarts nicht schon genug Geld?
Wie wärs denn, wenn die sich das Geld, was der Typ damit gemacht hat einfach teilen (1:1)?

Kay Katarn

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4

Freitag, 1. August 2008, 20:40

RE: Lucasfilm vermeldet juristischen Erfolg gegen Shepperton Design Studios

Zitat

Original von Darth Stormtrooper
Na toll, da war LucasFilm mal wieder vorschnell...


Und wieso bitte vorschnell? Der Sachverhalt steht doch in der News...Jemand hat ohne Lizenz SW-Artikel verkauft, und der Rechteinhaber (Lucasfilm) hat reagiert wie das heutzutage halt üblich ist...

Zitat

Aber mal erlich: Hat Lucasarts nicht schon genug Geld?


Wenn du eines Tages vielleicht mal selbst einen Beruf ergreifst der mit Unternehmen, Finanzen, Urheberrechten und Co zu tun hat, wirste das evtl. verstehen....

Es ist das Ziel eines Unternehmens, Profit zu machen. Ohne Profit und Kohle giibts am anderen Ende der Wurst keine Gehälter für die Angestellten, dann kommt irgendwann die Insolvenz, Konkurs, das Unternehmen geht vor die Hunde -->Arbeitslose auf der Straße.

Und btw. hatte hier Lucasfilm, nicht LucasArts vor Gericht zu schaffen...

Von dem Urteil, dem Fall als solches mag man halten was man will, im Prinzip ein Streitfall um Urheberrechte und Lizenzen wie sie zigtausendfach vor Gericht verhandelt werden - nur diesesmal mit "prominenten" Beteiligten.

Wichtig denke ich ist für die Fans, was Roffman sinngemäß geagt hat:
Ihr könnt ruhig eure Kostüme, Props. etc in Eigenregie für den Eigengebrauch und Spaß basteln - solange ihr damit keine Kohle machen wollt, wird euch niemand ans Bein pinkeln...
"Ooh, lookee here...The Mayor of Munchkinland over there..."
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5

Freitag, 1. August 2008, 20:41

Zitat

Tia, Pech.
Aber mal erlich: Hat Lucasarts nicht schon genug Geld?

Darum geht es doch überhaupt nicht... :rolleyes: Und zum hunderttausendsten mal: LucasArts ist die Computerspiele-Schmiede, verdammt nochmal!!! Der Unterhaltungskonzern heißt Lucasfilm Ltd!!!

Zitat

Wie wärs denn, wenn die sich das Geld, was der Typ damit gemacht hat einfach teilen (1:1)?

Und was wäre die Folge eines solchen Präzedensfalles?! Schonmal darüber nachgedacht?! Jeder Idiot würde daraufhin ohne Lizenz minderwertige SW-Produkte produzieren, mit dem Wissen, dass er schlimmstenfalls 50 % seines so erlangten Profits an Lucasfilm abgeben müsste. Und Lucasfilm würde die Kontrolle darüber verlieren, wie SW vermarktet wird, und welche Produkte zu SW erscheinen.
Der Markt würde von Bootlegs jeglicher Art überschwemmt werden, und für qualitativ hochwertige offiziell lizensierte Produkte würden die Gewinnspannen einbrechen, was einen furchbaren Verlust für alle SW-Sammelgebiete bedeuten würde.

Warum wird hier über eine angebliche Niederlage geredet? Ob Lucasfilm jetzt 20 Mio. Schadenersatz zuerstanden bekommt, oder wegen verjährung eben nicht, ist absolut zweitrangig. Um das Geld ging es in dem gesamten Gerichtsverfahren nicht. Nur eins ist wichtig: Es ist markenrechtlich noch einmal eindeutig gerichtlich festgestellt worden, dass SW und alle damit zusammenhängenden Elemente Eigentum von Lucasfilm sind, und niemand unbefugt davon profitieren darf.
Damit ist das ganze keine Niederlage, sondern ein Grundsatzurteil zugunsten von Lucasfilm.

Und das ist auch richtig so...

6

Freitag, 1. August 2008, 21:09

Nach meiner Ansicht ist es ganz klar eine Niederlage fuer Lucasfilm. In den USA war der Fall bereits abgeschlossen, und AA durfte keine seiner Repliken dorthin verkaufen. Daraufhin hat dann Lucasfilm AA in England verklagt, um das selbe fuer ausserhalb der USA zu erreichen. Das Endresultat ist, dass AA immer noch die Helme und Ruestungen ausserhalb den USA verkaufen darf, also hat sich an der Situation nichts geaendert.

Persoenlich bin ich froh darueber, dass AA ausserhalb der USA immer noch seine Helme/Ruestungen verkaufen darf. Es gibt einfach nichts lizensiertes was vergleichbar ist mit seinen sachen, und dass er auch noch derjenige war, der sie fuer die Filme gemacht hat, gibt doch auch gleich noch einen richtigen Nostalgieschub.
Then, the time is now captain.

7

Freitag, 1. August 2008, 22:35

ich denk da streiten sich die geister
schließlich verhöckert er ja zum teil nachweislich abgeformte sachen
und zudem noch zu wahnsinnigen preisen (ok dank LFL muß er das wohl *lol*)
allerdings gibts noch ne ganze menge hersteller die sich in zukunft sicherlich etwas mehr zurückziehen müssen
hoffe mal hier müssen nicht noch mehr leute vor gericht

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8

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 10:54


Das Lucas-Imperium steckt eine empfindliche Niederlage ein
Donnerstag, den 17. Dezember 2009 um 10:52 Uhr von Ronen Tal-Ravis

In einem Studio im Südwesten von London stellt Andrew Ainsworth Sturmtrupplerrüstungen her und verkauft sie auch, bis vor einiger Zeit auch über das Internet. Das alleine ist nichts besonderes, aber er tut dies ohne Lizenz und beruft sich dabei darauf, dass die Entwürfe für die Kostüme seinerzeit von ihm erstellt wurden.

Wie wir bereits im Sommer letzten Jahres berichteten, hat Lucasfilm deswegen einen Rechtsstreit angestrengt und diesen auch in den Vereinigten Staaten gewonnen und in erster Instanz auch in Großbritannien, was den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung angeht, nicht aber die Schadensersatzforderung in Höhe von 20 Mill. USD.

Der Telegraph erzählt nun, wie die Geschichte ausgegangen ist. In der nächsten Instanz des britischen Rechtssystems, hat Lucasfilm auf ganzer Linie verloren. Das US-Urteil wurde demnach nicht bestätigt, keine Schadensersatzforderungen anerkannt, da - so die Richter - die Rüstungen keine Kunst seien und somit nicht dem Urheberrecht unterlägen. Ebenso wurde abgelehnt, dass der Umstand eines Internethandels bedeutet, dass die US Gerichte zuständig sind und den Verkauf untersagen können, da es keine inernationalen Regelungen bzgl. Urheberrechtsverstößen gäbe. Daraus folgt, dass lediglich der Verkauf in den USA wegen der dort geltenden Urheberrechtsregelungen verboten ist, andernorts jedoch nicht.

Ob die Forderungen von Mr. Ainsworth auf Beteiligung an den Einkünften durch seine - vermeintlichen - Entwürfe in der zweiten Instanz ebenfalls verhandelt wurden, ist nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob die Nicht-Anerkennung des künstlerischen Charakters auf Sturmtruppen beschränkt bleibt, oder sich auch auf anderes Merchandise ausweiten wird und welche Folgen dies für den Markt mit Repliken haben wird.

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9

Donnerstag, 17. Dezember 2009, 11:11

Eine Nachricht ist eine Nachricht und eine persönliche Meinung hat darin nichts zu suchen. Zugegebenermaßen kommt man angesichts hoher Preise für die Rüstungen und auch anderes Merchandise schnell in Versuchung zu sagen: Recht so. Abgesehen davon ist es ja heutzutage modern, gegen Konzerne zu wettern - wobei dann leider sinnvolle Kritik nicht selten einfach in der Flut untergeht.
Da ich kein großer Merchandisesammler bin, kann ich kaum beurteilen, welche Folgen dies haben wird - sinkt ab sofort die Qualität der Lizenzprodukte? Gibt es vielleicht gar keine mehr, weil die Lizenznehmer die Gebühren nicht mehr zahlen wollen, wenn es auch ohne geht?

Allerdings finde ich den Inhalt des Urteils etwas seltsam. Sturmtruppenrüstungen sind also keine Kunst. Aha. Warum? Natürlich steckt in einer Sturmtruppenrüstung keine Intention oder Aussage eines Künstlers, außer vielleicht, dass sie bedrohlich und gesichtslose wirken soll. Aber sie ist doch zumindest Teil eines Kunstwerks. Auch wenn man über die Qualität der SW-Filme vielleicht unterschiedlicher Meinung sein kann, so ist doch sicherlich unumstritten, dass sie Kunst sind, genau wie andere Werke der Fiktion, sei es literarisch, oder eben als Film. Um in diesem Kunstwerk eine bestimmte Wirkung zu erzielen, waren die Rüstungen notwendig. Hätten die Soldaten Clownskostüme getragen, wäre die Wirkung wohl ausgeblieben. Man kann doch auch nicht Teile der Werke von Picasso nehmen und dann sagen, dieses Einzelstück sei keine Kunst.
Weiter ist das Aussehen der Rüstung eindeutig Teil eines kreativen Prozesses, denn es handelt sich nicht um eine Kopie von irgend etwas existierendem. Keine bekannte Rüstung aus welcher Epoche auch immer, teilt das Aussehen mit den Soldaten des Imperiums. Wieso ist der Entwurf eines Modedesigners Kunst, der eines Filmschaffenden aber nicht?
Leider ist keine Urteilsbegründung veröffentlicht worden, in der man nachvollziehen kann, warum die Richter der Ansicht waren, dass die Rüstungen keine Kunst seien.
Um zu entscheiden, wer nun Recht hat, oder nicht, ob verdient gewonnen wurde oder nicht, dazu fehlen mir sowohl die juristischen Kenntnisse als auch Hintergrundinformationen. Allerdings finde ich die Begründung, dass die Rüstungen keine Kunst seien bedenklich.
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Mad Blacklord

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 13:45

Dies ist ohne zweifel eine nennenswerte Meldung. Allerdings gibt mir das mit der Kunst auch etwas zu denken, allerdings in anderem Sinne als es bei Ronan der Fall ist. Weil ich frage mich hier eher warum es Kunst sein muss das es in Britannien Urheberrechtlich geschützt ist. Zumal der Begriff Kunst, oder eher Arts inzwischen ein sehr dehnbarer Begriff sein muss. Schließlich wendet man ihn ja auch auf die neuen Studien Gänge Bachelor of Arts an, dabei handelt es sich ja meist um die geisteswissenschaftlich Bereiche und hat mit der klassischen (bildenden) Kunst nicht zwangsläufig zu tun

Aber seis drum. Ich sehe es jedenfalls so das wenn Herr Andrew Ainsworth die Rüstungen entworfen hat sind sie so gesehen sein Geistiges Eigentum, womit er Anrecht auf eine Beteiligung der Verkäufe hätte. Dies ermächtigt ihn aber nicht dazu die Rüstungen selbst ohne Lizens herzustellen und teuer zu verkaufen ohne dass das Lucas Imperium beteiligt wird. Immerhin entsteht so ja auch ein gewisser schaden für Lacas, bzw auch für deren Lizennehmer. Auch wenn ich sagen muss dass mir 20 Mil. US$ etwas zu hoch vorkommen. Höchstwahrscheinlich wurden da die Verfahrenskosten gleich mit eingerechnet, aber trotzdem ich glaube nicht das der schaden wirklich so hoch ist.

mfg M.Bl.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mad Blacklord« (17. Dezember 2009, 15:55)


Lord Vader 1138

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 15:09

Was soll das denn? Die Sturmtruppen sind doch Teil von McQuarries Entwürfen zu Star Wars. Und wer die Bilder von Oscarpreisträger Ralph McQuarrie nicht als Kunst ansieht, der hat - ganz offen gesagt - überhaupt keine Ahnung.... :thumbdown:

Das mit dem Urheberrecht verstehe ich auch nicht wirklich... (vlt. hat's was damit zu tun, dass die Firma damals die Konzepte umgesetzt hat?) Da muss mehr dahinterstecken, sonst könnten wir ja bald von England aus von einer Welle von inoffiziellem Merchandise überhäuft werden.
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JM-Talon

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 15:33

Ich wäre sehr vorsichtig damit, auf Basis von 2 Zeilen aus einer Zeitung überhaupt etwas zu interpretieren, wenn es um Rechtswissenschaften geht. Ich kenne weder Lucasfilms Argumentation, noch kenne ich die Vorschriften, auf welche sich Lucasfilms Anwälte berufen, ganz zu schweigen vom betroffenen britischen Recht.

Auch in Deutschland ist es übrigens so, dass eine gewisse sog. geistige Schöpfungshöhe vorliegen muss, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Selbst wenn dieselbe nicht vorliegt, gibt es aber immer noch Möglichkeiten über eingetragene Marken, Patente usw., um die eigenen Werke abzusichern.

Ich nehme aus der Meldung lediglich die Info mit, dass Lucasfilm gegen Ainsworth eine Niederlage vor einem britischen Gericht eingefahren hat. Alles Weitere bleibt abzuwarten. Da wird es sicher noch weiter gehen...

P.S. - Thema Bachelor: Wenn schon Lautschrift verwendet wird, dann doch bitte inkl. der korrekten Umlaute: Pätschella oder Bätschella würde ich da vorschlagen - ist besser als Batscheler. Nichts für ungut (Wink mit dem Zaunpfahl = Rechtschreibkontrolle einschalten).

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 15:56

Weil ich frage mich hier eher warum es Kunst sein muss das es in Britannien Urheberrechtlich geschützt ist.


Auch in Deutschland sind Backsteine nicht urheberrechtlich geschützt... Durchaus aber z.B. Herstellverfahren dafür. Es muss etwas Schützenswertes vorhanden sein.

Zitat


Zumal der Begriff Kunst, oder eher Arts inzwischen ein sehr dehnbarer Begriff sein muss. Schließlich wendet man ihn ja auch auf die neuen Studien Gänge Batscheler of Arts an, dabei handelt es sich ja meist um die geisteswissenschaftlich Bereiche und hat mit der klassischen (bildenden) Kunst nicht zwangsläufig zu tun


Ohhh, nicht alles, was hinkt, ist ein Beispiel. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, sondern sind historisch gewachsene Bezeichnungen. Ebenso ist ein PhD (Philosophical Doctor) nicht zwangsläufig Philosoph, sondern bezieht sich auf alle möglichen Naturwissenschaften.

Zitat


Aber seis drum. Ich sehe es jedenfalls so das wenn Herr Andrew Ainsworth die Rüstungen entworfen hat sind sie so gesehen sein Geistiges Eigentum, womit er Anrecht auf eine Beteiligung der Verkäufe hätte.


Dem kann ich nicht zustimmen. Selbst wenn er sie entworfen hat, tat er dies als Auftragsarbeit und da sind im Zweifel die damaligen Verträge ausschlaggebend, was ihm zusteht und was nicht. Wenn ich als Architekt einen Kinopalast entwerfe, habe ich auch nicht zwangsläufig ein Recht auf Umsatzbeteiligung, das entscheiden dann Verträge. Wenn Mr. Ainsworth damals nicht rafiniert genug war, sich solche Beteiligungen zu sichern, ist das schlichtweg seine Schuld und sein Problem. Man kann nicht nach 20 Jahren plötzlich ankommen und Geld verlangen, nur weil etwas unvorhergesehen erfolgreich gewesen ist. Er hat eine Leistung gebracht und ist dafür angemessen bezahlt worden - wenn er der Meinung ist, dass das Geschäft zu seinen Ungunsten verlaufen ist, hätte er damals den Auftrag nicht annehmen dürfen. So sehe ich das zumindest.
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Yavin4

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 18:01

Die Sturmtruppen-Uniformen aus Star Wars haben ein unverwechselbares Design und sind in fast jedem Land dieser Erde bekannt. Ich kann die englische Entscheidung, dass so eine Uniform keinem Urheberrecht unterliegt, absolut nicht verstehen und glaube nicht, dass deutsche Gerichte zum Beispiel das ähnlich sehen würden.

Mad Blacklord

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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 21:32

Weil ich frage mich hier eher warum es Kunst sein muss das es in Britannien Urheberrechtlich geschützt ist.


Auch in Deutschland sind Backsteine nicht urheberrechtlich geschützt... Durchaus aber z.B. Herstellverfahren dafür. Es muss etwas Schützenswertes vorhanden sein.

Ja aber auch nicht jede Musik ist Kunst (im klassischen Sinne) oder auch nicht jedes geschriebene Buch ist künstlerisch Wertvoll, trotzdem wird beides Urheberrechtlich geschützt. Und es ist IMHO einfach schwachsin zu behaupten etwas sei Kunst oder es sei keine damit es Urheberrechtlich geschützt wird oder nicht.
Backsteine hingegen sind Ware und werden verkauft. Das Herstellungsverfahren wird dann patentiert und die Fabrikanten müssen dann für ihre Backsteine an den Patentinhaber zahlen.(Ich habe mal gehört das Edisons Nachfahren heute noch mit der Glühbirne Geld verdienen.) Und das ist ja dann wieder etwas anderes als Urheberrecht. Evt liegt hier ein ähnlicher Fall vor und Lucas hat vergessen sich ein Patent geben zu lassen, oder man hat die Rüstungen einfach nicht durchs Copyright schützen lassen.
Es schein jedenfalls eindeutig ein wesentlicher Streitpunkt gewesen zu sein.

Zitat

Zitat


Zumal der Begriff Kunst, oder eher Arts inzwischen ein sehr dehnbarer Begriff sein muss. Schließlich wendet man ihn ja auch auf die neuen Studien Gänge Batchelor of Arts an, dabei handelt es sich ja meist um die geisteswissenschaftlich Bereiche und hat mit der klassischen (bildenden) Kunst nicht zwangsläufig zu tun

Ohhh, nicht alles, was hinkt, ist ein Beispiel. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, sondern sind historisch gewachsene Bezeichnungen. Ebenso ist ein PhD (Philosophical Doctor) nicht zwangsläufig Philosoph, sondern bezieht sich auf alle möglichen Naturwissenschaften.


Das sollte ja auch nur verdeutlichen für was der Begriff Art noch so alles stehen kann. Oder was ist an Sozial-, Sprach oder Wirtschaftswissenschaften den künstlerisch? In dieser Beziehung finde ich das Sturmtruppenrüstungen schon eher eine Kunst sind. Kunst ist eben ein sehr weitläufiger Begriff. Man muss hier differenzieren zwischen Bildenderkunst, Gestalltung und Kunst als überbegriff.

Zitat

Zitat


Aber seis drum. Ich sehe es jedenfalls so das wenn Herr Andrew Ainsworth die Rüstungen entworfen hat sind sie so gesehen sein Geistiges Eigentum, womit er Anrecht auf eine Beteiligung der Verkäufe hätte.

Dem kann ich nicht zustimmen. Selbst wenn er sie entworfen hat, tat er dies als Auftragsarbeit und da sind im Zweifel die damaligen Verträge ausschlaggebend, was ihm zusteht und was nicht. Wenn ich als Architekt einen Kinopalast entwerfe, habe ich auch nicht zwangsläufig ein Recht auf Umsatzbeteiligung, das entscheiden dann Verträge. Wenn Mr. Ainsworth damals nicht rafiniert genug war, sich solche Beteiligungen zu sichern, ist das schlichtweg seine Schuld und sein Problem. Man kann nicht nach 20 Jahren plötzlich ankommen und Geld verlangen, nur weil etwas unvorhergesehen erfolgreich gewesen ist. Er hat eine Leistung gebracht und ist dafür angemessen bezahlt worden - wenn er der Meinung ist, dass das Geschäft zu seinen Ungunsten verlaufen ist, hätte er damals den Auftrag nicht annehmen dürfen. So sehe ich das zumindest.


Wie gesagt ich sehe es eben ein wenig anders, für mich ist der Urheber bspw der Autor des Buches, egal ob er es jetzt für sich selbst geschrieben hat oder als Auftragswerk. Aber es besteht eben ein unterschied zwischen dem deutschen Urheberrecht und dem Copyright der USA. In Deutschland ist es so dass das Werk automatisch geschützt wird, in Amerika muss man dies erst Anmelden. Aus diesem Grund ist beispielsweise der Film Night of the Living Dead in Amerika Publik Domain und damit nicht mehr vom Copyright geschützt, während es in Deutschland immer noch unter Urheberrecht steht bis 70 Jahre nach dem Tod des Regiseurs. Wie dies in Großbritanien geregelt ist weis ich allerdings nicht.

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Samstag, 19. Dezember 2009, 15:31

Ja aber auch nicht jede Musik ist Kunst (im klassischen Sinne) oder auch nicht jedes geschriebene Buch ist künstlerisch Wertvoll, trotzdem wird beides Urheberrechtlich geschützt. Und es ist IMHO einfach schwachsin zu behaupten etwas sei Kunst oder es sei keine damit es Urheberrechtlich geschützt wird oder nicht.
In Dtl kann man seine Musik aber auch Urherberrechtlich schützen lassen, und wenn jemand dann jemand sagen wir mal 2-3 Takte Noten daraus in seinem Stück verwendet, dann ist das auch wieder Urheberrechtsverletzung. Das kann man mit den Rüstungen vergleichen. Die sind auch ein kleinerer Teil aus einem größeren urheberrechtlich geschütztem Gesamtstück.

Ich finde das Urteil der Richter schon sehr bedenklich...wenn jetzt einfach irgendjemand Sturmtruppenrüstungen, die eindeutig Nachbauten sind, verkauft und damit Geld macht, nur weil er vor 30 Jahren anscheinend irgendwas damit zu tun hatte (und ich bezweifle 100, dass er an dem Entwurf beteiligt war) dann gibt ihm das noch lange keine Recht diese einfach, wahrscheinlich noch ohne Anfrage bei Lucasfilm Ltd., zu bauen und zu vertreiben. Da müsste man wirklich die Verträge von damals einsehen können, wie das da geregelt wurde.
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Samstag, 19. Dezember 2009, 20:53

Wie der Blacklord schon sagte ist das urheberrecht in Grossbrittanien und den USA anders . Ich kann mir vorstellen das die Tatsache das auf deren Webside Star Wars niemals direkt erwähnt wird ,das Urteil beeinflusst hat. Ziemlich geschickt wie die das Copyright umgehen.

18

Montag, 21. Dezember 2009, 05:42

Star Wars ist mittlerweile "Weltkulturerbe" geworden. Das sehen mittlerweile auch die Richter in vielen Ländern so.
Big GL selbst hat zu jeder Zeit zugegeben, daß SW Elemente aus Sagen, Mythen rund um die Welt angeht.
Auch Kostüme, Props, etc. sind inspiriert durch viele Elemente in der Welt.
SW ist damit nicht mehr das alleinige Eigentum von GL, auch nicht der Amerikaner, sondern eben aller Fans rund um den Globus.
Die Diskussion, ob eine Stormtrooper Rüstung deshalb Kunst oder keine Kunst ist, führt in die falsche Richtung.
Vielmehr sind die Filme Vorbild für Leute etwas nachzubauen. Vielleicht könnte man noch diskutieren, ab wann etwas industriell gefertigt ist und wann nicht, wann es quasi nur "Kellerproduktion" ist. Wenn ich etwas für mich baue und mich dann entschliesse es wieder zu verkaufen, dann geht das Niemanden an. Auch Lucasfilm nicht.
Vielleicht ist es bei industrieller Fertigung dann doch etwas verschärfter.

Betrachten wir das ganze Thema Merchandise mal aus einem ganz anderen Winkel:
Beispiel Modelleisenbahner. Da gibt es eine Eisenbahngesellschaft. Möchte jetzt keine Namen nennen.
Die hat eine Modelleisenbahnfirma verklagt, weil sie ohne Lizenz ihre Fahrzeuge in Miniatur nachbaut und logischerweise verkauft.
Die Modelleisenbahnfirma hat freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, daß es die Eisenbahngesellschaft nicht zu kümmern habe, was sie produzieren wollen. Es gibt ein Vorbild "in der Natur" (nennen wir es mal so) und das wird nachgebaut. Das wurde gerichtlich bestätigt. Übrigens gab es noch eine Zweitauflage des Prozesses von der eigentlichen Herstellerfirma (bei der die Eisenbahngesellschaft die Fahrzeuge bestellte). Auch die scheiterte gegen die Modelleisenbahnfirma. Also nix geistiges Eigentum der Eisenbahngesellschaft.

Sorry, vielleicht mögen das Andere nicht als vergleichbar mit SW sehen. Für mich ist das aber vergleichbar.
Gleiches gilt für andere Filme oder Bücher. Wurde jemals Jemand verklagt, weil er Goethe oder Schiller zitiert und Auszüge verwendet hat?

Die Strategie von LF besteht meiner Meinung nach nur darin mit dem großen Mantel zu wedeln, den dicken Aktenkoffer auf den Tisch zu knallen und mit astronomisch hohen Schadensersatzforderungen zu drohen.
Dann knickt jede Firma ein.

Das Microsoft Imperium mußte auch Federn lassen. Vielleicht ist es ebenso Zeit für LF?

JM-Talon

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19

Montag, 21. Dezember 2009, 19:06

Star Wars ist mittlerweile "Weltkulturerbe" geworden. Das sehen mittlerweile auch die Richter in vielen Ländern so.
Big GL selbst hat zu jeder Zeit zugegeben, daß SW Elemente aus Sagen, Mythen rund um die Welt angeht.
Auch Kostüme, Props, etc. sind inspiriert durch viele Elemente in der Welt.
SW ist damit nicht mehr das alleinige Eigentum von GL, auch nicht der Amerikaner, sondern eben aller Fans rund um den Globus.


Tut mir leid, wenn ich das so platt sage, aber das ist nicht richtig. Ja, Star Wars hat unsere Kultur beeinflusst und findet sich überall. Lesenswerte Bücher wie Die Macht mit uns von Constantin Gillies zeigen es auf wunderbare Weise auf. Ja, George Lucas hat sich inspirieren lassen von Sagen, Mythen usw. Star Wars ist aber deswegen nicht wirklich und lange nicht Public Domain, um den US-Rechtsbegriff zu nutzen.

Das ändert nichts daran, dass die Marke Star Wars eingetragen und geschützt ist. KEIN Produkt kann unter dem Namen verkauft werden, ohne dass Lucas Licensing eine Lizenz dafür erteilt. Das ist auch in Sachen Ainsworth nicht anders. Und das macht er auch nicht:
http://www.sdsprops.com/prodotti.html

Zähle mal, wie oft da die Marke Star Wars erwähnt wird... Auf seiner Startseite spricht er über Star Wars und erwähnt Star Wars nicht mit einem Wort: http://www.sdsprops.com/home.html Bei ihm besteht nur halt der Sonderfall, dass die "Hardcore"-Fans und damit Käufer von Repliken ihn trotzdem kennen, eben WEIL er für die OT Helme gefertigt hat...

Seine Domain hat Star Wars nicht im Namen.

Er spricht auch nicht über Stormtrooper. ;) Er spricht über Trooper. Er umschifft JEDE Marke, die eingetragen ist. Selbst im Quelltext seiner Seite wirst Du nicht einmal Star Wars finden. Da steht immer nur was von Original und Science Fiction usw. "Droid" ist beispielsweise geschützt - die Rechte liegen bei Lucasfilm. Deswegen hat Motorola im Vorfeld sich bei Lucasfilm die Genehmigung geholt, für seinen "Droid" (aktuelles US-Mobiltelefon) den Namen verwenden zu dürfen (gegen eine Stange Geld). Und das, obwohl das Droid-Phone nicht wirklich was mit Star Wars zu tun hat... ;)

Glaube mir: wäre das anders, dann wäre seine Seite und sein Laden platt, bevor er bis 3 gezählt hat.

Vor Gericht ging es hier darum, dass Ainsworth jetzt für andere das macht, was er damals im Auftrag von Lucasfilm gemacht hat: Helme bauen. Keine Star-Wars-Helme. Sondern Helme. Die sehen zufällig aus wie die in Star Wars. ;) Mehr aber auch nicht. Dumm ist nur, dass er das jetzt nicht für Lucasfilm macht, sondern für jeden, der sie haben will. Er schreibt aber nicht Star Wars drauf. Er macht einfach nur Helme - Repliken. Die Helme selbst unterliegen keinem Patent etc. Er vertreibt sie nicht unter dem Namen Star Wars. Er verletzt dabei keinerlei Markenrechte. Fraglich war, ob er allein bei der Produktion von Helmen britisches Urheberrecht verletzt, weil jemand vor ihm schon mal Helme produziert hat, die so ähnlich aussahen. Ähnlich wie in Deutschland ist es in GB offenbar so, dass zur Verletzung des Urheberrechts es Voraussetzung ist, dass eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht wird. Und das Gericht war offensichtlich der Auffassung, dass das nicht der Fall ist. Für das Gericht war es einfach nur ein Helm. Mangels Patent auf den Helm war das britische Gericht der Auffassung, dass Lucasfilm Ainsworth nicht allein auf der Tatsache die Produktion der Repliken verbieten kann, dass Lucasfilm ihm damals mal einen Entwurf gegeben hat, anhand dem er die Repliken fertigt. Anders formuliert: wer einen Motorradhelm fotografiert und dann den Helm nachbaut, der darf auch das tun, solange er nicht die Marke des Originalhelms auf seinen Nachbau druckt. Gegen den schlichten Nachbau spräche nur, wenn ein Patent besteht, das beim Bau des Helmes verletzt würde. Aus genau dem Grund lassen sich bspw. Hersteller wie Apple jeden Mist patentieren, damit eben nicht legal der iPod nachgebaut werden kann usw. Das ist sonst auch nicht anders. Unterstellen wir doch einfach mal, Milka hatte die Idee mit der Schololade (was nicht der Fall ist, aber machen wir es doch einfach mal). Milka könnte Dir auch dann nicht verbieten, dass Du schwarze Vollmilchschokolade produzierst. Erst, wenn Du Milka draufschreibst, dann wird es kritisch und es gibt was auf die Finger. Wenn Du eine blaue Jeans produzierst und verkaufst, ist ebenfalls alles gut. Nur Levis solltest Du nicht drauf schreiben... :P

Darüber hinaus ging es im Verfahren um die Frage, ob hier US-Recht in GB anzuwenden ist - das Gericht hat das mangels bilateraler Abkommen diesbezüglich zwischen den beteiligten Staaten verneint.

Dieses Urteil ist hier in keiner Weise ein Persilschein zur Produktion von Star-Wars-(!)-Merchandise. Und noch weniger bedeutet das Urteil, dass Star Wars "uns" gehört. Kein Stück. Die Richter haben sich lediglich mit zwei Fragen auseinander gesetzt:

1) Ist ein Helm für sich allein ein Kunstwerk, was zur Folge hätte, dass Ainsworth mit seinen Repliken Urheberrecht verletzt hätte?
2) Ist US-Recht auf den Fall anzuwenden?

zu 1.: Ein Helm ist ein Helm ist ein Helm.
zu 2.: Siehe oben.

Aus die Maus.

Wenn Du mir nicht glaubst, dann frage ruhig einen Marken-/Patentanwalt Deines Vertrauens. Er wird Dich aufklären.

Die Strategie von LF besteht meiner Meinung nach nur darin mit dem großen Mantel zu wedeln, den dicken Aktenkoffer auf den Tisch zu knallen und mit astronomisch hohen Schadensersatzforderungen zu drohen.


... und auch durchzusetzen. Denn nur so und nicht anders kann Lucasfilm sicherstellen, dass in 3 Monaten nicht 20 "Star-Wars-Serien" im Fernsehen laufen oder jedes Jahr 10 "Star-Wars-B-Movies" im Kino oder der Bratwurststand bei Dir um die Ecke "Star-Wars-Wurst" verkauft. So macht es jede Firma, die ihr geistiges Eigentum schützen muss.