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Ehren-Yoda
Lieblingsepisode: Episode VI - Die Rückkehr der Jedi-Ritter
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Lucasfilm vermeldet juristischen Erfolg gegen Shepperton Design Studios Donnerstag, den 31. Juli 2008 um 20:19 Uhr von JM-Talon Das Imperium schlägt zurück... Lucasfilm vermeldete heute, dass sie vor einem britischen Gericht nun ebenfalls gegen die Shepperton Design Studios gewonnen haben. Deren Geschäftsführer, Andrew Ainsworth, verkaufte über das Unternehmen Star-Wars-Helme und andere Repliken - ohne Lizenz von Lucasfilm. Er berief sich laut Mitteilung Lucasfilms dabei darauf, er habe die Designs im Jahr 1976 selbst geschaffen. Lucasfilm zufolge jedoch war es so, dass Ainsworth im Jahr 1976 lediglich den Auftrag bekommen habe, Repliken von Designs zu schaffen, die von Künstlern Lucasfilms geschaffen worden seien. Nachdem bereits im Jahr 2006 ein kalifornisches Gericht zugunsten von Lucasfilm geurteilt hat und Ainsworth zu 20 Millionen USD Schadenersatz verurteilt hatte, urteilte heute ein britisches Gericht, dass US-Recht anzuwenden sei. Das Gericht stellt auch fest, dass auch nach britischem Recht Urheberrechtsverstöße stattgefunden hätten. An die Adresse von Fans, die ebenfalls Repliken erschaffen - natürlich ebenfalls ohne Lizenz, sagte Lucasfilms Vize-Präsident Howard Roffman:
Wir möchten diesen Anlass auch noch einmal für einen Hinweis in eigener Sache nutzen: wir bitten darum, von Anfragen an uns, Einträgen ins Forum sowie in der Kontaktecke abzusehen, wenn es darum geht, selbst erstellte "Fanartikel" zu verkaufen. Wir hatten hierzu schon Anfragen von Schneidern, oder Propmachern - gerade auch in den letzten Wochen. Uns steht nicht zu, die Legalität zu beurteilen. Auf SWU ist dafür jedoch kein Platz. Warum nicht, kann einen Absatz weiter oben nachgelesen werden... Update! TheLawyer.com, Online-Magazin für Anwälte, hat zwischenzeitlich ebenfalls einen Artikel zum Urteil online. Das Magazin wertet die Entscheidung des Gerichts als Niederlage für Lucasfilm. Das Gericht habe nicht auf die Schadenersatzansprüche erkannt. Im Gegenteil sei auf Verjährung erkannt worden. Lucasfilm hat übrigens ein Detail nicht erwähnt: Ainsworth forderte einen Anteil an den Profiten von Star Wars, da er sich selbst als der Erfinder einiger Designs sieht. Jedoch auch das wurde niedergeschlagen. Beiden Parteien steht der weitere Rechtsweg frei. Weitere Details erspare ich uns mal allen an der Stelle. Wie man allerdings sich derart exponiert per Pressemitteilung als Sieger eines Prozesses feiern lassen kann, wo ein Anwaltsmagazin meint, das Gegenteil sei der Fall, das ist eine Frage, die am Sinn einer Pressemitteilung zweifeln lässt. |
Aayla
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Lieblingsepisode: Episode III - Die Rache der Sith
Wohnort: Bondorf, Baden Württemberg
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Original von Darth Stormtrooper
Na toll, da war LucasFilm mal wieder vorschnell...
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Aber mal erlich: Hat Lucasarts nicht schon genug Geld?
Zitat
Tia, Pech.
Aber mal erlich: Hat Lucasarts nicht schon genug Geld?
Und zum hunderttausendsten mal: LucasArts ist die Computerspiele-Schmiede, verdammt nochmal!!! Der Unterhaltungskonzern heißt Lucasfilm Ltd!!!
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Wie wärs denn, wenn die sich das Geld, was der Typ damit gemacht hat einfach teilen (1:1)?
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Lieblingsepisode: Episode V - Das Imperium schlägt zurück
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Das Lucas-Imperium steckt eine empfindliche Niederlage ein Donnerstag, den 17. Dezember 2009 um 10:52 Uhr von Ronen Tal-Ravis In einem Studio im Südwesten von London stellt Andrew Ainsworth Sturmtrupplerrüstungen her und verkauft sie auch, bis vor einiger Zeit auch über das Internet. Das alleine ist nichts besonderes, aber er tut dies ohne Lizenz und beruft sich dabei darauf, dass die Entwürfe für die Kostüme seinerzeit von ihm erstellt wurden. Wie wir bereits im Sommer letzten Jahres berichteten, hat Lucasfilm deswegen einen Rechtsstreit angestrengt und diesen auch in den Vereinigten Staaten gewonnen und in erster Instanz auch in Großbritannien, was den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung angeht, nicht aber die Schadensersatzforderung in Höhe von 20 Mill. USD. Der Telegraph erzählt nun, wie die Geschichte ausgegangen ist. In der nächsten Instanz des britischen Rechtssystems, hat Lucasfilm auf ganzer Linie verloren. Das US-Urteil wurde demnach nicht bestätigt, keine Schadensersatzforderungen anerkannt, da - so die Richter - die Rüstungen keine Kunst seien und somit nicht dem Urheberrecht unterlägen. Ebenso wurde abgelehnt, dass der Umstand eines Internethandels bedeutet, dass die US Gerichte zuständig sind und den Verkauf untersagen können, da es keine inernationalen Regelungen bzgl. Urheberrechtsverstößen gäbe. Daraus folgt, dass lediglich der Verkauf in den USA wegen der dort geltenden Urheberrechtsregelungen verboten ist, andernorts jedoch nicht. Ob die Forderungen von Mr. Ainsworth auf Beteiligung an den Einkünften durch seine - vermeintlichen - Entwürfe in der zweiten Instanz ebenfalls verhandelt wurden, ist nicht bekannt. Es bleibt abzuwarten, ob die Nicht-Anerkennung des künstlerischen Charakters auf Sturmtruppen beschränkt bleibt, oder sich auch auf anderes Merchandise ausweiten wird und welche Folgen dies für den Markt mit Repliken haben wird. |
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Episode V - Das Imperium schlägt zurück
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mad Blacklord« (17. Dezember 2009, 15:55)
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Ehren-Yoda
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Lieblingsepisode: Episode V - Das Imperium schlägt zurück
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Weil ich frage mich hier eher warum es Kunst sein muss das es in Britannien Urheberrechtlich geschützt ist.
Zitat
Zumal der Begriff Kunst, oder eher Arts inzwischen ein sehr dehnbarer Begriff sein muss. Schließlich wendet man ihn ja auch auf die neuen Studien Gänge Batscheler of Arts an, dabei handelt es sich ja meist um die geisteswissenschaftlich Bereiche und hat mit der klassischen (bildenden) Kunst nicht zwangsläufig zu tun
Zitat
Aber seis drum. Ich sehe es jedenfalls so das wenn Herr Andrew Ainsworth die Rüstungen entworfen hat sind sie so gesehen sein Geistiges Eigentum, womit er Anrecht auf eine Beteiligung der Verkäufe hätte.
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Episode V - Das Imperium schlägt zurück
Weil ich frage mich hier eher warum es Kunst sein muss das es in Britannien Urheberrechtlich geschützt ist.
Auch in Deutschland sind Backsteine nicht urheberrechtlich geschützt... Durchaus aber z.B. Herstellverfahren dafür. Es muss etwas Schützenswertes vorhanden sein.
Zitat
Zitat
Zumal der Begriff Kunst, oder eher Arts inzwischen ein sehr dehnbarer Begriff sein muss. Schließlich wendet man ihn ja auch auf die neuen Studien Gänge Batchelor of Arts an, dabei handelt es sich ja meist um die geisteswissenschaftlich Bereiche und hat mit der klassischen (bildenden) Kunst nicht zwangsläufig zu tun
Ohhh, nicht alles, was hinkt, ist ein Beispiel. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, sondern sind historisch gewachsene Bezeichnungen. Ebenso ist ein PhD (Philosophical Doctor) nicht zwangsläufig Philosoph, sondern bezieht sich auf alle möglichen Naturwissenschaften.
Zitat
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Aber seis drum. Ich sehe es jedenfalls so das wenn Herr Andrew Ainsworth die Rüstungen entworfen hat sind sie so gesehen sein Geistiges Eigentum, womit er Anrecht auf eine Beteiligung der Verkäufe hätte.
Dem kann ich nicht zustimmen. Selbst wenn er sie entworfen hat, tat er dies als Auftragsarbeit und da sind im Zweifel die damaligen Verträge ausschlaggebend, was ihm zusteht und was nicht. Wenn ich als Architekt einen Kinopalast entwerfe, habe ich auch nicht zwangsläufig ein Recht auf Umsatzbeteiligung, das entscheiden dann Verträge. Wenn Mr. Ainsworth damals nicht rafiniert genug war, sich solche Beteiligungen zu sichern, ist das schlichtweg seine Schuld und sein Problem. Man kann nicht nach 20 Jahren plötzlich ankommen und Geld verlangen, nur weil etwas unvorhergesehen erfolgreich gewesen ist. Er hat eine Leistung gebracht und ist dafür angemessen bezahlt worden - wenn er der Meinung ist, dass das Geschäft zu seinen Ungunsten verlaufen ist, hätte er damals den Auftrag nicht annehmen dürfen. So sehe ich das zumindest.
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In Dtl kann man seine Musik aber auch Urherberrechtlich schützen lassen, und wenn jemand dann jemand sagen wir mal 2-3 Takte Noten daraus in seinem Stück verwendet, dann ist das auch wieder Urheberrechtsverletzung. Das kann man mit den Rüstungen vergleichen. Die sind auch ein kleinerer Teil aus einem größeren urheberrechtlich geschütztem Gesamtstück.Ja aber auch nicht jede Musik ist Kunst (im klassischen Sinne) oder auch nicht jedes geschriebene Buch ist künstlerisch Wertvoll, trotzdem wird beides Urheberrechtlich geschützt. Und es ist IMHO einfach schwachsin zu behaupten etwas sei Kunst oder es sei keine damit es Urheberrechtlich geschützt wird oder nicht.
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Ehren-Yoda
Lieblingsepisode: Episode VI - Die Rückkehr der Jedi-Ritter
Star Wars ist mittlerweile "Weltkulturerbe" geworden. Das sehen mittlerweile auch die Richter in vielen Ländern so.
Big GL selbst hat zu jeder Zeit zugegeben, daß SW Elemente aus Sagen, Mythen rund um die Welt angeht.
Auch Kostüme, Props, etc. sind inspiriert durch viele Elemente in der Welt.
SW ist damit nicht mehr das alleinige Eigentum von GL, auch nicht der Amerikaner, sondern eben aller Fans rund um den Globus.
Er spricht über Trooper. Er umschifft JEDE Marke, die eingetragen ist. Selbst im Quelltext seiner Seite wirst Du nicht einmal Star Wars finden. Da steht immer nur was von Original und Science Fiction usw. "Droid" ist beispielsweise geschützt - die Rechte liegen bei Lucasfilm. Deswegen hat Motorola im Vorfeld sich bei Lucasfilm die Genehmigung geholt, für seinen "Droid" (aktuelles US-Mobiltelefon) den Namen verwenden zu dürfen (gegen eine Stange Geld). Und das, obwohl das Droid-Phone nicht wirklich was mit Star Wars zu tun hat... 
Mehr aber auch nicht. Dumm ist nur, dass er das jetzt nicht für Lucasfilm macht, sondern für jeden, der sie haben will. Er schreibt aber nicht Star Wars drauf. Er macht einfach nur Helme - Repliken. Die Helme selbst unterliegen keinem Patent etc. Er vertreibt sie nicht unter dem Namen Star Wars. Er verletzt dabei keinerlei Markenrechte. Fraglich war, ob er allein bei der Produktion von Helmen britisches Urheberrecht verletzt, weil jemand vor ihm schon mal Helme produziert hat, die so ähnlich aussahen. Ähnlich wie in Deutschland ist es in GB offenbar so, dass zur Verletzung des Urheberrechts es Voraussetzung ist, dass eine gewisse geistige Schöpfungshöhe erreicht wird. Und das Gericht war offensichtlich der Auffassung, dass das nicht der Fall ist. Für das Gericht war es einfach nur ein Helm. Mangels Patent auf den Helm war das britische Gericht der Auffassung, dass Lucasfilm Ainsworth nicht allein auf der Tatsache die Produktion der Repliken verbieten kann, dass Lucasfilm ihm damals mal einen Entwurf gegeben hat, anhand dem er die Repliken fertigt. Anders formuliert: wer einen Motorradhelm fotografiert und dann den Helm nachbaut, der darf auch das tun, solange er nicht die Marke des Originalhelms auf seinen Nachbau druckt. Gegen den schlichten Nachbau spräche nur, wenn ein Patent besteht, das beim Bau des Helmes verletzt würde. Aus genau dem Grund lassen sich bspw. Hersteller wie Apple jeden Mist patentieren, damit eben nicht legal der iPod nachgebaut werden kann usw. Das ist sonst auch nicht anders. Unterstellen wir doch einfach mal, Milka hatte die Idee mit der Schololade (was nicht der Fall ist, aber machen wir es doch einfach mal). Milka könnte Dir auch dann nicht verbieten, dass Du schwarze Vollmilchschokolade produzierst. Erst, wenn Du Milka draufschreibst, dann wird es kritisch und es gibt was auf die Finger. Wenn Du eine blaue Jeans produzierst und verkaufst, ist ebenfalls alles gut. Nur Levis solltest Du nicht drauf schreiben... 
Die Strategie von LF besteht meiner Meinung nach nur darin mit dem großen Mantel zu wedeln, den dicken Aktenkoffer auf den Tisch zu knallen und mit astronomisch hohen Schadensersatzforderungen zu drohen.
